Wir sind für Sie da. Sieben Tage in der Woche.
Der Häusliche Kranken- und Seniorenpflegedienst Hoppe verfolgt mit seinem Pflegeverständnis das Ziel einer ganzheitlichen Pflege und Versorgung seiner Patient:innen unter besonderer Berücksichtigung Ihrer individuellen Wünsche und Bedürfnisse.
Mit unseren vielfältigen Leistungen im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege unterstützen wir Sie und Ihre Angehörigen in Ihrem Wunsch, so lange wie möglich in der häuslichen Umgebung zu leben.
Medizinische Behandlungspflege
Leistungen der Krankenkasse nach SGB V
Die medizinische Behandlungspflege wird ärztlich verordnet und umfasst die folgenden Tätigkeiten:
- Stellen und Verabreichen von Medikamenten
- Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle
- Insulingabe
- Injektionen subcutan (s.c.) und intramuskulär (i.m.)
- Wundversorgung, Verbandswechsel, Dekubitusversorgung
- Anlegen und Abwickeln von Kompressionsverbänden
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Betreuung nach Operationen
- und andere ärztlich verordnete Maßnahmen
Grundpflege
Leistungen der Pflegekasse nach SGB XI
Die Grundpflege umfasst alltägliche Leistungen für Menschen, die Hilfe bei der körperlichen Versorgung benötigen.
- Individuelle Körperpflege
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung von Erkrankungen
- Umfassende Krankenbeobachtung
- u.v.m.
Pflegeberatung
nach § 37.3 SGB XI zur Vorlage bei der Pflegekasse
Wenn Sie Pflegegeld beziehen oder von einem ambulanten Pflegedienst Sachleistungen erhalten, ist es verpflichtend, dass Sie in regelmäßigen Abständen einen Pflegeberatungseinsatz durch einen Ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen.
Bei Pflegegrad 2 und 3 ist der Pflegeberatungseinsatz halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich durchzuführen.
Unsere Beratung umfasst:
- Hilfe bei der Antragstellung zur Einstufung in einen Pflegegrad
- bei Ablehnung: Hilfe bei der Formulierung des Widerspruches
- Empfehlungen zur Überprüfung des Pflegegrades
- Hilfe bei allen erforderlichen Formalitäten
- Auswahl der Pflegehilfsmittel
- Kontaktvermittlung zu unseren Kooperationspartnern,
- z.B. „Essen auf Rädern“
- Wohnraumberatung
Verhinderungs- oder Ersatzpflege
nach SGB XI §45b Entlastungsleistungen und SGB 39 Verhinderungspflege
Wer sich zu Hause um einen pflegebedürftigen Menschen kümmert, braucht Auszeiten für andere Aktivitäten. Auch kann die Pflegeperson selbst krank werden oder aus anderen Gründen ausfallen. Dann braucht es eine Vertretung, die kurzfristig die Pflege übernimmt. Anspruch auf Verhinderungspflege haben grundsätzlich alle Menschen mit den Pflegegraden 2 bis 5 wenn der Pflegegrad mind. 6 Monate besteht.
- Kurzfristige Unterstützung der Pflegeperson
- Begleitung zum Friseur, Einkaufen, u.v.m.
Um eine optimale Betreuung unserer Patient:innen zu erreichen, arbeiten wir eng mit folgenden Personengruppen, Institutionen und Kooperationspartnern zusammen:
- Haus-und Fachärzt:innen
- Krankenhäuser und Krankentransporte
- Teilstationäre und stationäre Einrichtungen
- Apotheken und Sanitätshäuser
- Physiotherapie
- Fußpflege
- Essen auf Rädern u.a.
Gesetzliche Grundlage für unsere Arbeit sind die Rahmenbedingungen mit den Pflegekassen und Krankenkassen, das Sozialgesetzbuch V (SGB V), das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) sowie das Bundessozialhilfegesetz.
Zur Vergütung von Leistungen der Ambulanten Pflegedienste gibt es das Leistungskomplexsystem. Leistungen werden mit Punkten bewertet. Diese Punkte bilden die Grundlage für die Abrechnung der Leistungen mit den Pflegekassen.
- Leistungskomplexe SGB XI
Übersicht der Leistungskomplexe ab 01.01.2024.